Antrag Zählerwechsel/-einbau Gartenwasser

Bitte nutzen Sie das Formular für den Wechsel Ihres Gartenwasserzählers oder auch für die Mitteilung des Eich-/ bzw. Herstellerdatums mit der Maßgabe, dass der Zähler ein Datum trägt, dass zurückgerechnet innerhalb von 6 Jahren (Eichfrist nach der Eichverordnung) liegt. Die Steuerabteilung der Stadt Selm ergänzt die Daten Ihres gespeichterten Zählers gemäß Ihren Angaben oder vollzieht den Wechsel des Zählers in den Abrechnungsdaten. Bitte achten Sie zudem darauf, dass der Zähler ortsfest verbaut ist. Eine Überprüfung vor Ort behält sich die Stadt Selm vor.

Bitte halten Sie für den letzten Schritt in diesem Online-Formular entsprechende Fotos vom Zähler und dessen Einbausituation bereit.

Personalien des Antragsstellers:

Geben Sie eine gültige E-Mail Adresse an, damit Sie das Formular als Kopie zugesandt bekommen.