Die Steuerpflicht des Hundehalters beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Sie endet grundsätzlich mit
dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt.
Jeder Halter ist verpflichtet, den Hund unabhängig vom Zweck der Haltung innerhalb von zwei Wochen schriftlich an- bzw. abzumelden.
Weitere Informationen und die satzungsmäßigen Voraussetzungen zur Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung finden Sie auf der Homepage der
Stadt Selm:
Hundesteuer
Sollten Sie aus technischen oder rechtlichen Gründen den Antrag nicht online ausfüllen können, dann verwenden Sie bitte das nachfolgende PDF-Formular, welches Sie bitte ausgefüllt und unterzeichnet über den Postweg an die Stadt Selm senden. Anmeldeformular Hundesteuer