Antrag Müllgefäße

aufstellen, austauschen, zurücknehmen

Die Gebührenpflicht beginnt mit dem 01. des auf den Anschluss folgenden Monats. Sie endet mit dem Ende des Monats, in dem der Müllbehälter abgemeldet wird. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer oder von Ihnen beauftragte Hausverwaltungen. Mieter wenden sich im Hinblick auf die Gefäßan- und/oder abmeldungen direkt an den Vermieter.

Weitere Informationen insbesondere zur Höhe der Gebühren finden Sie in der Abfallgebührensatzung der Stadt Selm: zu den Satzungen

Hinweis zur Abwicklung:
Die mit der Abfallentsorgung beauftragte Stadtwerke Selm GmbH wird innerhalb der nächsten 10 Werktage Ihren Gefäßauftrag ausführen. Sorgen Sie bitte in diesem Zeitraum für einen freien Zugang zum Gefäß. Eine Befüllung ist weiterhin möglich.

Bei einer Gefäßneuaufstellung oder einem Gefäßtausch erhalten Sie zeitgleich eine neue Gefäßmarke (selbstklebend) separat zugesendet, die gut sichtbar auf dem Deckel anzubringen ist.

Personalien des Antragsstellers:

Geben Sie eine gültige E-Mail Adresse an, damit Sie das Formular als Kopie zugesandt bekommen.